DIN 1999 – Abscheider für Leichtflüssigkeiten Grundlage für Bau, Bemessung und Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern ist die DIN 1999, wo in Teil 2, Abschnitt 5.1 folgende Empfehlung für den ordnungsgemäßen Betrieb gegeben wird: “Die Reinigungsintervalle sind so festzulegen, dass die Speicherfähigkeit des Abscheiders und des Schlammfanges nicht überschritten und die Funktionsfähigkeit nicht unterbrochen wird. Soweit durch Entwässerungssatzungen und/oder sonstige Auflagen nichts anderes bestimmt ist, sind die Abscheider bei einer abgeschiedenen Leichtflüssigkeitsmenge entsprechenden 4/5 der Speichermenge, die Schlammfänge bei Füllung des halben Schlammfanginhaltes, beide jedoch mindestens 1/2 – jährlich, zu leeren.“ |
DIN-Mitteilung 76. 1997, Nr.12
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DIN EN 858–1 + 2 (Entwurf) – Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten Für den Betrieb einer Anlage ist in diesem Fall der zweite Teil der Norm maßgeblich, wobei an dieser Stelle gesagt werden muss, dass sich dieser z.Z. noch als Norm-Entwurf in der Prüfungsphase befindet. Im Gegensatz zur DIN 1999 soll demnach im halbjählichen Turnus eine Wartung durch eine sachkundige Person, sowie alle fünf Jahre eine Generalinspektion, einschließlich einer Dichtheitsprüfung durchgeführt werden. |
DIN 1999–100 (Entwurf) – Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten Die DIN 1999–100 ist ein Entwurf, welcher als Ergänzung zur DIN EN 858–1 und DIN EN 858–2 gedacht ist und nur gemeinsam mit diesen angewendet werden soll. Demnach muss der Abscheider monatlich durch eine sachkundige Person kontrolliert und die Ergebnisse in einem Protokoll festgehalten werden. Des weiteren sind genau Anforderungen an die Durchführung einer Dichtheitsprüfung (Prüfvorrichtung, Prüfzeit, etc.), sowie die Randbedingungen für den Ablauf einer Sonderfallprüfung, als auch die Anforderungen an das abschließende Gutachten festgelegt. |
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