Abscheiderservice


Leichtflüssigkeitsabscheider - Normen
DIN 1999 – Abscheider für Leichtflüssigkeiten
Grundlage für Bau, Bemessung und Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern ist die DIN 1999, wo in Teil 2, Abschnitt 5.1 folgende Empfehlung für den ordnungsgemäßen Betrieb gegeben wird: “Die Reinigungsintervalle sind so festzulegen, dass die Speicherfähigkeit des Abscheiders und des Schlammfanges nicht überschritten und die Funktionsfähigkeit nicht unterbrochen wird. Soweit durch Entwässerungssatzungen und/oder sonstige Auflagen nichts anderes bestimmt ist, sind die Abscheider bei einer abgeschiedenen Leichtflüssigkeitsmenge entsprechenden 4/5 der Speichermenge, die Schlammfänge bei Füllung des halben Schlammfanginhaltes, beide jedoch mindestens 1/2 – jährlich, zu leeren.“

DIN-Mitteilung 76. 1997, Nr.12
Eine Ausnahme gewährt die DIN-Mit. 76. 1997, Nr.12. Diese besagt, dass unter Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Randbedingungen (Auszug) eine halbjährliche Entleerung, durch eine bedarfsorientierte Entleerung, ersetzt werden kann.

  • Anwendungsbereich Die Anlage muss ausreichend bemessen und mit einem selbsttätigen Verschluss ausgestattet sein, des weiteren muss ein Betriebstagebuch geführt werden.
  • Eigenkontrolle Die Funktionsfähigkeit muss von einer sachkundigen und eingewiesenen Person im monatlichen Turnus kontrolliert und dokumentiert werden.
  • Wartung Die Abscheideranlage muss durch eine sachkundige Person im halbjährlichen Turnus einer Wartung unterzogen werden, wobei hier der Abschluss eines Wartungsvertrages empfohlen wird.
  • Prüfung In Abständen von längstens 5 Jahren ist die Anlage vollständig zu entleeren, zu reinigen und durch einen Fachkundigen auf Funktionsfähigkeit und Dichtheit zu prüfen.
  • Betriebstagebuch Es ist ein Betriebstagebuch zu führen, in dem die oben aufgeführten Daten festgehalten werden.
  • Zuständigkeit Die Verlängerung des halbjährliche Entleerungsintervalls kann durch den Betreiber in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit festgelegt werden.

DIN EN 858–1 + 2 (Entwurf) – Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
Die Europäische Norm 858 Teil 1+2 hat den Status einer Deutschen Norm und gilt für Abscheideranlagen zur Trennung von Leichtflüssigkeiten von Wasser aufgrund von Schwerkraft und/oder Koaleszenz. Während sich der erste Teil dieser Norm vorwiegend mit Bau-, Funktions-, und Prüfgrundsätzen, sowie Kennzeichnung und Güteüberwachung befasst, sind im zweiten Teil die Auslegung der Nenngröße, als auch Einbau, Betrieb und Wartung festgelegt.

Für den Betrieb einer Anlage ist in diesem Fall der zweite Teil der Norm maßgeblich, wobei an dieser Stelle gesagt werden muss, dass sich dieser z.Z. noch als Norm-Entwurf in der Prüfungsphase befindet. Im Gegensatz zur DIN 1999 soll demnach im halbjählichen Turnus eine Wartung durch eine sachkundige Person, sowie alle fünf Jahre eine Generalinspektion, einschließlich einer Dichtheitsprüfung durchgeführt werden.

DIN 1999–100 (Entwurf) – Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
Die DIN 1999–100 ist ein Entwurf, welcher als Ergänzung zur DIN EN 858–1 und DIN EN 858–2 gedacht ist und nur gemeinsam mit diesen angewendet werden soll. Demnach muss der Abscheider monatlich durch eine sachkundige Person kontrolliert und die Ergebnisse in einem Protokoll festgehalten werden. Des weiteren sind genau Anforderungen an die Durchführung einer Dichtheitsprüfung (Prüfvorrichtung, Prüfzeit, etc.), sowie die Randbedingungen für den Ablauf einer Sonderfallprüfung, als auch die Anforderungen an das abschließende Gutachten festgelegt.  

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